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Wir haben weiterhin uneingeschränkt für alle Gäste geöffnet!

 

Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und

COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV)
vom 12. November 2021

 

§ 12
Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels, Kaufhäuser, Outlet-Center, Einkaufszentren,

sonstige Einrichtungen mit Publikumsverkehr

(1) Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsstellen des Einzel- und Großhandels sowie von

sonstigen öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglichen

Einrichtungen mit Publikumsverkehr haben auf der Grundlage eines individuellen

Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherzustellen:

  1. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,

  2. die Einhaltung des Abstandsgebots,

  3. in geschlossenen Räumen

    1. das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen,

    2. den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft.

 

Hygienekonzept 11/2021:

  1. Die Steuerung und Beschränkung des Zutritts erfolgt über die Terminvergabe

 

  1. Abstände werden überall eingehalten, in den Bereichen werden nur so viele Gäste platziert, wie zur Einhaltung der Abstandsregeln möglich sind, die Soleoase wird pro Termin nur 1x vergeben. Im Café sind die Sitzgruppen mit Abstand positioniert.

 

  1. Alle Gäste und Mitarbeiter tragen medizinische Masken, welche nur im Café und in den Entspannungsbereichen abgenommen werden.

 

  1. Eine regelmäßige Querbelüftung wird durchgeführt, in der Salzgrotte sowie Soleoase wird regelmäßig entlüftet, des Weiteren kommt ein Luftfilter (AiroDoctor WAD-M20, zertifiziert und basierend auf der ISO 16000-36:2018, leistungsstarkes 4-Stufen-Filtersystem mit einer CADR von 480m³/h) im Cafébereich zum Einsatz, die Salzgrotte wird regelmäßig mit UV-Licht desinfiziert.

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